04.06.2018

So nutzt die Bundesregierung Facebook und Twitter-Accounts

Die Bundesregierung ist auf der Social-Media-Plattform Facebook durch eigene Seiten von elf Bundesministerien vertreten und hat für Online-Werbung direkt oder indirekt über Werbe- und Mediaagenturen in der vergangenen Wahlperiode knapp vier Millionen Euro an den Konzern gezahlt. Bei Twitter hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, die Accounts selbst zu sperren.

Twitter

Elf Bundesministerien mit eigener Facebook-Seite

Knapp vier Millionen Euro hat die Bundesregierung der Social-Media-Plattform Facebook zahlen müssen, weil sie dort mit eigenen Seiten von elf Bundesministerien vertreten ist. Die Kosten entstanden für Online-Werbung direkt oder indirekt über Werbe- und Mediaagenturen in der vergangenen Wahlperiode. Das geht aus der Antwort (Drucksache 19/1655) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage einer Bundestagsfraktion hervor. Als Auftritt auf der Social-Media-Plattform Facebook wird in der Beantwortung der Anfrage aber nur der Auftritt der Zentrale des jeweiligen Bundesministeriums selbst verstanden und nicht etwa Behördenteile oder Geschäftsbereichsbehörden. Alle 15 Bundesministerinnen und Bundesminister sind außerdem mit eigenen Facebook-Seiten vertreten. Die Administration hierfür wird zumindest teilweise aus Bundesmitteln bestritten. Damit ist sowohl die Administration durch eigenes Personal des Ressorts als auch die Fremdvergabe an einen Dienstleister im Rahmen eines Werk-/Dienstvertrags abgedeckt.

Zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit

Nur das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat haben bislang keinen eigenen Facebook-Auftritt. Die anderen Ministerien versprechen sich von ihrer Präsenz eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit auf einem Portal mit großer Verbreitung.

Ressorts entscheiden über Twitter-Accounts

Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, Twitter-Accounts selbst zu sperren. Das schreibt sie in einer weiteren Antwort (Drucksache 19/1802) auf eine andere Kleine Anfrage. Aufgrund des Ressortprinzips würden alle Bundesministerien ihre Twitter-Angebote außerdem in eigener Verantwortung und mit verschiedenen Schwerpunkten selbst betreiben, heißt es in der Antwort. Deshalb entschieden die Ressorts auch selbstständig darüber, nach welchen Kriterien sie Nutzer blockieren. Um die Interaktion auf einer sachlichen Ebene zu halten, hätten zahlreiche Ministerien und Bundesbehörden eine sogenannte Netiquette für den Umgang mit den hauseigenen Social-Media-Auftritten festgeschrieben, so die Regierung weiter.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)