04.06.2018

Nebenamtsvergütung: Leistungsprämie besonderer Art in Bayern

Mit einer Geldprämie will die Staatsregierung die Auszahlung des Landespflegegelds bis September 2018 ermöglichen. Für die Erfassung und Bearbeitung eines Pflegegeldantrags werde eine Nebenamtsvergütung in Höhe von 2 Euro pro Fall gewährt, heißt es in einem Schreiben des Finanzministeriums, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegen soll, wie mehrere überregionale Zeitungen berichten. Ein Schelm, wer dabei zugleich an den Wahltermin zum Bayerischen Landtag denkt.

Nebenamtsvergütung

Auszahlung des Landespflegegelds ab September

Die bayerische Staatsregierung will mit einer Geldprämie die Auszahlung des Landespflegegelds – wie von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt – bis September ermöglichen. Für die Erfassung und Bearbeitung eines Pflegegeldantrags werde eine Nebenamtsvergütung in Höhe von 2 Euro pro Fall gewährt, heißt es in einem Schreiben des Finanzministeriums an alle Beamten des Freistaats in den Geschäftsbereichen Finanzen, Gesundheit, Pflege, Familie, Arbeit und Soziales.

Ein Beamter könnte 2.000 Euro hinzuverdienen

Es sei vorgesehen, die freiwilligen Nebentätigkeiten in Paketen „von jeweils 200, 400, 600, 800 oder 1.000 Anträgen“ zu vergeben, heißt es weiter. Im Maximalfall könnte ein Beamter damit pro Paket 2.000 Euro hinzuverdienen. Pro Stunde könnten im Schnitt zwölf Anträge erfasst werden.

Zweiter Pflegegrad mit Wohnsitz in Bayern

Am 10. April hatte das Kabinett in Bayern die Einführung des Landespflegegelds in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr beschlossen. Antragsberechtigt sind alle Patienten ab dem zweiten Pflegegrad mit dem ersten Wohnsitz in Bayern. Erstmals ausgezahlt werden soll das Geld ab September. Wegen der Auszahlungsankündigung noch vor der Landtagswahl am 14. Oktober sieht die Opposition darin den Versuch eines CSU-Wahlkampfgeschenks.

Bearbeitung der Pflegegeldanträge als Nebenamtsvergütung

Der erstmalige Vollzug des Gesetzes stelle die Verwaltung vor eine gewaltige Herausforderung, heißt es weiter. Es sei mit rund 360.000 Pflegegeldanträgen zu rechnen, die in den kommenden Monaten erfasst und bearbeitet werden müssen. Bei der Umsetzung dieses Projekts müssten alle zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten genutzt werden. Es sei deshalb geplant, die Erfassung und Bearbeitung der Pflegegeldanträge an Beamtinnen und Beamte in Form einer freiwilligen, vergüteten Nebentätigkeit zu übertragen.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)