
Ersatzmitglied im Betriebsrat: 15 wichtige Fakten
Ersatzmitglieder sind nicht gewählte Wahlbewerber. Sie haben eine Anwartschaft darauf, entweder im Falle einer vorübergehenden Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds zeitweilig oder bei vorzeitigem Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds für den Rest der Amtszeit des Gremiums kraft Gesetzes die Stellung eines Betriebsratsmitglieds einzunehmen. mehr