Freizeitlärm-Richtlinie geändert: Erweiterte Spielräume für Volksfeste und Traditionsveranstaltungen
Die Freizeitlärm-Richtlinie wurde neu gefasst. Aufgrund der neuen Regelungen zur „Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialen Adäquanz und Akzeptanz“ erteilte eine Straßenverkehrsbehörde eine Erlaubnis zum Aufstellen einer Musikbühne. Das VG Ansbach (Beschl. vom 24.06.2015, Az. AN 10 S ... mehr