Beim Arbeitgeberwechsel infolge Betriebsübergangs können frühere Tarifklauseln weitergelten
Übernimmt ein Arbeitgeber einen Betrieb (im konkreten Fall ein Krankenhaus), ist er arbeitsvertraglich an Klauseln gebunden, wenn sie dynamisch auf einen Tarifvertrag verweisen. Die Dynamik endet nicht allein aufgrund des Betriebsübergangs. So entschied das BAG am 30.08.2017 – Az. 4 AZR 95/14, nachdem es zuvor den EuGH einschaltete. mehr