Die Erhebung von Gebühren und privatrechtlichen Entgelten bei der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist ein vielseitiges und unübersichtliches Arbeitsgebiet. Diese Praxislösung bietet Ihnen die Informationen von der Satzung bis zum Bescheid, auf die Sie sich in Ihrer täglichen Arbeit verlassen können.
Von der Satzung bis zum Bescheid - Hier finden Sie alles zur Erhebung
von Kanalgebühren
- Wegweiser
- Verzeichnisse
- Aktuelle Hinweise
- Gesetzliche Bestimmungen
- Privatrechtliches Entgelt
- Begriffsbestimmungen
- Satzungsrecht
- Öffentliche Einrichtung
- Kostenermittlung
- Gebühren- und Entgeltmaßstab
- Kalkulation
- Entstehung und Fälligkeit von Gebühren und Entgelt
- Verwaltungsverfahren und Billigkeitsregelungen
- Anspruchsverfahren im Entgeltrecht
- Argumentationshilfen und Muster
- Urteilsdatenbank mit mehr als 1400 Entscheidungen
Holger Schulz
Herr Schulz ist ein erfahrener Praktiker aus der Kommunalverwaltung. Er
weiß, welche Hürden und Fallstricke im Verwaltungsalltag lauern. Aus
eigener Erfahrung kennt er die Feinheiten, auf die es bei Widersprüchen
oder anderen Einwänden gegen Gebühren- und Beitragsbescheide ankommt
und wie man sicher damit umgeht.
Holger Schulz war unter anderem mehrere Jahre lang stellvertretender
Leiter des Bauamtes der Samtgemeinde Velpke. Derzeit ist er in der
Kreisverwaltung tätig, und zwar als stellvertretender Leiter des
Fachbereichs Bauwesen des Landkreises Gifhorn. Darüber hinaus hat er
sich durch seine Lehrtätigkeit und seine Arbeit als Fachautor einen
Namen gemacht. Mehrere Jahre lang war er als Dozent für das
Niedersächsische Studieninstitut Braunschweig tätig. Weitergehend ist
er als Referent für den Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft
(BGW) tätig (Wasserentgelte, Verwaltungsrecht).
» Alle Titel dieses Autors, die bei WEKA erschienen sind.
Kundenmeinung
Wilfried Meerpohl, Werlte
Die Samtgemeinde Werlte hat gerade eine Umstellung des
Entgeltmaßstabes bei der Abwassergebühr vollzogen. Hierbei war und ist
das vorbezeichnete Produkt als „roter Leitfaden“ besonders
hilfreich. Die Abhängigkeit und kostenintensive Hilfestellung von
externen Beratern kann durch dieses Produkt deutlich minimiert
werden.
Die länderspezifische Darstellung der abgabenrechtlichen
Bestimmungen ist besonders positiv hervorzuheben. Die rechtssichere
Gebührenfestsetzung wird übersichtlich und systematisch dargestellt.
Die Musterbeispiele und Argumentationshilfen bieten eine umfassende
Hilfestellung bei der täglichen Arbeit.
Wollen Sie uns auch Ihre Meinung zu diesem Produkt mitteilen? Dann senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Meinung, Ihrem Namen, Ihrer Berufsbezeichnung und Ihrer Firma an
service@weka.de.
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2 Wochen haben Sie Zeit, "Gebühren und privatrechtliche Entgelte für Kanal und Wasser - online" kostenlos zu testen. Klicken Sie dazu einfach auf den Button "kostenlos testen". Überzeugt? Dann bezahlen Sie einfach unsere Rechnung. Der Zugang zu Ihrem Online-Produkt bleibt ohne Unterbrechnung bestehen. Ihr Abonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie es nicht vor Ablauf kündigen.
Wenn Sie das Produkt nicht einsetzen möchten - kein Problem. Sie müssen lediglich auf Ihrer persönlichen Verwaltungsseite "Meine Online-Produkte" den Button "Testzeitraum beenden" anklicken. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
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Hotline - für Abonnenten ohne Aufpreis
Wenn Sie Fragen zur Anwendung haben - bei unserer Hotline sind Sie in besten Händen. Sie erreichen unsere Spezialisten unter der Nummer
0 82 33.23-73 02.
Diese Beratung erfolgt für Abonnenten zum ganz normalen Telefontarif. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht.
Weitere Fragen zu diesem Angebot?
Unsere erfahrenen Kundenberater helfen Ihnen unter der Nummer
0 82 33.23-40 00 gerne weiter.
Browsereinstellungen
Aufgrund der Vielzahl möglicher Software-Kombination ist es
nicht möglich alle Varianten zu testen. Vielfach haben jedoch
Probleme vergleichbare Ursachen. In diesem Dokument sind die
wesentlichen Voraussetzungen beschrieben:
1. Aktiviertes JavaScript
Sowohl für den Bestellvorgang wie auch für die Bedienung
des Online-Produkts selbst wird JavaScript (wird von Microsoft
ActiveScript genannt) benötigt.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie wie folgt die
Einstellung überprüfen: unter Extras ->
Internetoptionen... -> Sicherheit -> Stufe anpassen muss bei
Scripting bei Active Scripting "Aktivieren" ausgewählt
sein.
2. Session-Cookies müssen zugelassen
sein
Über Session-Cookies kann die Berechtigung der Zugriffe ab
dem Login bis zum Schließen des Browsers verfolgt werden.
Wird das Session-Cookie vom Browser zurückgewiesen oder die
Annahme durch eine Firewall verhindert, ist es nicht möglich
die Autorisierung für mehrere nacheinander folgende Zugriffe
sicher zu stellen.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie wie folgt die
Einstellung überprüfen: unter Extras ->
Internetoptionen... -> Sicherheit entweder die automatische
Cookiebehandlung aktiviert lassen oder alternativ die Option
"Sitzungscookies immer zulassen" aktivieren. Eine dritte
Möglichkeit ist die Definition einzelner URLs für die
Cookies entgegen genommen werden.
3. Verwendeter Browser
Aufgrund seines hohen Marktanteiles wurde das Angebot nur mit dem
Internet Explorer durchgängig getestet. Bei anderen Browsern
können Einschränkungen bzgl. Funktionalität und/oder
Erscheinungsbild bestehen. Die Online-Produkte beinhalten zudem
Dokumenten u.a. in folgenden Formaten: PDF, DOC (Microsoft Word),
PPT (Microsoft PowerPoint), XLS (Microsoft Excel)
4. Firewalls und Desktop-Firewalls
Auch wenn im Browser JavaScript und Cookies aktiviert sind, kann
es vorkommen, dass durch Firewalllösungen Einschränkungen
in Bezug auf JavaScript und Cookies existieren. Probleme
können insbesondere auch PopUp-Blocker bereiten, welche die
Anzeige von Fenstern unterdrücken, die mittels JavaScript
geöffnet werden.