Hunde und Katzen als Familienmitglieder
Am 28.04. hat das EU-Parlament die „Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und deren Rückverfolgbarkeit“ beschlossen. Ziel ist es, den illegalen Handel mit Katzen einzudämmen und die Tiere besser zu schützen.
Zuletzt aktualisiert am: 13. Mai 2026

Ein Haustier ist weder ein Objekt noch ein Spielzeug, sondern ein Familienmitglied, erläuterte die Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung den Standpunkt der EU zu Hunden und Katzen, die zu der Verordnung geführt haben. Wir erläutern, welche Veränderungen die Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und deren Rückverfolgbarkeit mit sich bringt.
Chip- und Registrierungspflicht
Künftig müssen alle Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Um die Rückverfolgbarkeit der Tiere zu gewährleisten, ist beabsichtigt, die nationalen Datenbanken mit den Datenbanken der übrigen EU-Staaten zu verknüpfen. Die Übergangszeit zum Umsetzen dieser Vorschiften beträgt für Verkäufer, Züchter und Tierheime vier Jahre. Für Halter von Hunden gelten diese Vorschriften erst nach 10 Jahren, für Katzen erst nach 15 Jahren.
Regulieren des Online-Handels
Anonyme Inserate sind künftig untersagt. Verkaufsanzeigen für Hunde und Katzen dürfen nur noch veröffentlicht werden, wenn ihre Registrierung verifiziert wurde. Diese Maßnahme soll den Handel mit Hunden und Katzen einschränken.
Beschränkungen bei der Einreise
Hunde und Katzen dürfen als nicht-gewerbliche Heimtiere nicht in die EU eingeführt und danach verkauft werden. Werden Hunde und Katzen zum Verkauf aus Nicht-EU-Ländern eingeführt, müssen sie vor ihrer Einreise mit Mikrochips versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Reist ein privater Halter mit seinem Hund oder seiner Katze in die EU ein, muss er sein bereits gechipptes Tier mindestens fünf Tage zuvor in einer nationalen Datenbank registriert haben.
Verbot von Qualzuchten und Verstümmelungen
Die Zucht von Merkmalen, die den Tieren Schmerzen oder Leiden bereiten, wird mit Standards unterbunden, die in allen EU-Staaten gelten. Grausame Praktiken und Verstümmelungen werden untersagt. Dies gilt auch für die Zucht zwischen Eltern und ihren Nachkommen, Großeltern und Enkelkindern sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern.
Standards für Zucht und Heime
Gewerbliche Züchter, Zoohandlungen und Tierheime müssen verbindliche Anforderungen an die Unterbringung, die Fütterung und die tierärztliche Versorgung mit Hunden und Katzen einhalten.
Pflicht zur Vorlage von Sachkundenachweisen
Betreuer in professionellen Einrichtungen müssen nachweisen, dass sie ausgebildet wurden, um Hunde und Katzen zu betreuen.
Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Der Rat der EU muss der Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und deren Rückverfolgbarkeit noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. Im Gegensatz zu anderen Rechtsakten der EU müssen Verordnungen nicht erst in nationales Recht umgewandelt werden, um wirksam zu sein. Sie gelten direkt in jedem Mitgliedstaat.