16.01.2020

Gemeinden in Sachsen-Anhalt dürfen streunende Katzen kastrieren lassen

Kommunen dürfen jetzt streunende Katzen kastrieren lassen. Dies hat der Landtag mit Gesetz vom 27.11.2019 (GVBl. LSA, S. 939) beschlossen.

streunende Katzen

Die Regelung

Die Gemeinden können nun durch Verordnung bestimmte Gebiete zum Schutz freilebender Katzen festlegen (§ 1 Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen). Ziel ist, gegen die vielen streunenden Katzen vorzugehen (Populationskontrolle). Ob eine derartige Verordnung sinnvoll ist, muss jede Gemeinde selbst entscheiden. In die Überlegungen sollte auch einbezogen werden, dass die Regelungen einer Verordnung auch überwacht werden sollten, was nicht einfach erscheint.

§ 13b Satz 1 bis 4 Tierschutzgesetz – Auszug

… werden ermächtigt zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen

  1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere ein dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und
  2. durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.

In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung

  1. der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt (soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen) sowie
  2. eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben werden.
Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)