17.02.2010
Der Anschluss von Sprinkleranlagen an die Trinkwasser-Installation eines Gebäudes muss gesetzlich so erfolgen, dass eine Veränderung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen ist. Um dies sicherzustellen wird die Sicherungsarmatur „Freier Auslauf“ durch den Bundesrat in der amtlichen Begründung der Bundesregierung zur Trinkwasserverordnung 2001 für die Abtrennung von nicht häuslichem Wasser zum „Schutz der menschlichen Gesundheit“ vorgesehen.
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03.03.2010
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09.03.2010
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