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Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ist im Grundgesetz fest verankert. Unzählige Urteile zeigen auch, wie ernst man das als Arbeitgeber nehmen sollte. Das LAG Hamm hat allerdings nun eine Kündigung bestätigt, wo ein Arbeitnehmer zu weit gegangen ist.
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Ob Grillfest, Floßfahrt oder Rittermahl - ein Betriebsfest ist oft eine tolle Sache. Es motiviert die Mitarbeiter und hebt die Stimmung im Team. Für den Arbeitgeber ist das aber manchmal ganz schön kostspielig. Umso mehr, wenn nun nach einem aktuellen Urteil des BFH der Vorsteuerabzug in Gefahr ist.
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Als Arbeitgeber haben Sie sicherlich schon zahlreiche Arbeitszeugnisse für Ihre Mitarbeiter ausgestellt. Hier wissen Sie, worauf es ankommt. Doch Hand aufs Herz: Gilt das auch für Ihre eigenen Zeugnisse? Wie viele Arbeits- bzw. Zwischenzeugnisse haben Sie selbst als Geschäftsführer erhalten?
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Diese Praxislösung macht Sie mit Anforderungen und dem Nutzen der neuen
Norm vertraut. Sie hilft Ihnen, den Stand des Risikomanagements in
Ihrem Unternehmen zu bewerten, und stellt Ihnen einfache
Risikomanagement-Methoden für den Einstieg vor. » Details
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