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Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (April 2026)

Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.

Gericht Datum Az.
EuGH 26.02.2026 C-131/24
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht ersuchte den EuGH um eine Klarstellung, welche Vorgaben für ein Bauprojekt sich aus der Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) ergeben:

  • Das Verbot der absichtlichen Störung von Vögeln gilt nicht nur dann, wenn ein Projekt bewusst auf die Beeinträchtigung von Vögeln abzielt. Es reicht auch aus, dass eine solche Störung in Kauf genommen wird.
  • Entscheidend ist nicht die Störung einzelner Tiere, sondern ob sich das Projekt spürbar auf den Bestand einer Vogelart auswirkt. Nur wenn eine Art ohnehin schon stark gefährdet ist, kann auch die Störung einzelner Individuen erheblich sein.
  • Außerdem gilt eine Störung nicht als „absichtlich“, wenn geeignete Maßnahmen geplant sind, die erhebliche Auswirkungen verhindern.
BGH 11.03.2026 I ZR 106/25
Händler, die E-Zigaretten und Zubehör vertreiben, müssen auch beim Verkauf und Versand unbefüllter Ersatztanks sicherstellen, dass keine Abgabe an Kinder und Jugendliche erfolgt. Sie sind „Behältnisse“ i.S. von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchuG und damit vom Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche erfasst. Das ergibt sich aus dem Wortsinn, aber auch aus dem Sinn und Zweck der jugendschützenden Abgabeverbote. Ihre Bestimmung besteht darin, zum Konsum von E-Liquids in elektronischen Zigaretten verwendet zu werden. Daher geht von ihnen auch dann eine Gesundheitsgefahr für Kinder und Jugendliche aus, wenn sie nicht befüllt sind.
AG München 12.02.2026 344 C 8946/25
Wird ein PKW an einer Stelle abgestellt, die erkennbar der Durchfahrt zwischen zwei Parkgassen dient und damit zwingend freizuhalten ist, sodass andere Verkehrsteilnehmer einen Umweg fahren müssen, ist dies rücksichtslos. Wird das rechtswidrig abgestellte Fahrzeug durch einen groben Fahrfehler eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt, besteht eine aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs resultierende Mitschuld. Im vorliegenden Fall hat das Gericht eine Haftungsquote des Falschparkers von 20 % als angemessenen Anteil am Unfallgeschehen angesehen.
BayObLG 13.02.2026 204 StRR 102/26
Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören auch private Verkehrsflächen, sofern diese zur Benutzung von jedermann oder bestimmten größeren Personengruppen zugelassen sind bzw. eine derartige Nutzung geduldet wird. Parkhäuser sind während der Betriebszeiten prinzipiell für jedermann zugänglich, auch wenn dies nur gegen eine Parkgebühr möglich ist. Insoweit gehören sie zum öffentlichen Verkehrsraum.
VGH Mannheim 29.01.2026 9 S 1616/25
Werden Insektenteile im Sesam und Köttel von Mäusen in einem Lagerraum einer Bäckerei entdeckt, rechtfertigt dies eine öffentlichen Mitteilung über festgestellte Hygieneverstöße nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 LFGB. Dabei muss eine Kontamination der Lebensmittel nicht im Einzelnen abschließend aufgezeigt werden. Es genügt ein hinreichend begründeter Verdacht sowie die Annahme eines schuldhaften Verhaltens.
AG Hamburg-St. Georg 25.03.2026 951 Cs 7/25
Die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug davon ausgeht, dass der Fahrer in der Regel ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, greift bei einer Fahrt mit einem E-Roller nicht. Eine charakterliche Ungeeignetheit zum Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge lässt sich daraus regelmäßig nicht ableiten.
VG München 24.02.2026 M 1 K 22.5050
Einer Nachbarin steht kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine seit 1983 bestehende, abstandsflächenwidrige Balkonanlage mit Treppenaufgang auf dem Nachbargrundstück zu, da der Anspruch verwirkt ist. Die Verwirkung tritt ein, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig bleibt und dadurch beim Verpflichteten ein schutzwürdiges Vertrauen entsteht, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird.
OVG Bautzen 02.03.2026 3 D 51/25
Ein mit E-Mail erhobener Widerspruch ist formunwirksam, wenn er nicht schriftlich i.S.v. § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO erhoben wurde. Die elektronische Form nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 3a Abs. 2 VwVfG ist nicht gewahrt, da es an einer qualifizierten elektronischen Signatur fehlt bzw. er nicht durch eine schriftformersetzende Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg, wie über das beA (§ 3a Abs. 3 Nr. 2a VwVfG), eingereicht wurde. Allein die Tatsache, dass der Widerspruch in das elektronische System der Behörde aufgenommen wurde, führt nicht dazu, dass die elektronische Form gewahrt ist.
VG Hannover 20.11.2025 7 B 5083/25
Strecken können schon dann als unsicher für Motorradfahrer eingeordnet werden, wenn dort innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Motorradunfälle passiert sind. Dem Einwand eines von der verkehrsregelnden Anordnung Betroffenen, der qualifizierten Gefahrenlage könne auch mit einem milderen Mittel begegnet werden, muss nur dann nachgegangen werden, wenn er jedenfalls ansatzweise den Nachweis einer ersichtlich sachfremden und damit unvertretbaren Maßnahme geführt hat.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)

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