Darf ein Greifautomat im Automatenkiosk betrieben werden?
Ein Betreiber eines Automatenkiosks stellte einen Greifautomaten im 24/7-Betrieb auf. Das VG Minden (Beschl. vom 27.04.2026, Az. 3 L 1944/25) musste entscheiden, ob es sich um einen Warenautomaten oder ein Spielgerät handelt.
Zuletzt aktualisiert am: 13. Mai 2026

Retouren-Päckchen als Anreiz
In einem durchgehend geöffneten Automatenkiosk stellte der Betreiber einen Greifarmautomaten auf, der rund um die Uhr an 7 Tagen in Betrieb war. Nach dem Einwurf eines Euro konnten Kunden Stofftiere, Spielzeug, Snacks und „Mystery Packs“, d.h. ungeöffnete und neutral verpackte Retouren aus dem Versandhandel, angeln.
Die Stadt hielt das für ein illegales Glücksspiel und ordnete die Entfernung des Greifarmautomaten nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO an. Der Betreiber wandte sich an das VG Minden.
Spielreiz oder Warenverkauf?
Jeder Einwurf eines Euro eröffne die Chance auf einen Vermögensvorteil, sah das VG den Ablauf ganz klar. Der Geldeinsatz erfolgt in der Erwartung, einen höherwertigen Gegenstand – insbesondere ein möglicherweise lukratives „Mystery Pack“ – zu erlangen.
Ob der Warenwert den Einsatz tatsächliche übersteigt oder nicht, ist ohne Bedeutung. Es genügt die Chance, den Einsatz auszugleichen oder zu übertreffen. Insoweit liegt der Reiz der Teilnahme im kalkulierten Zufall verbunden mit der Hoffnung auf ein „Schnäppchen“.
Während die Funktionsweise eines Warenautomaten durch Angebot, Annahme und Warenausgabe bestimmt wird, steht bei einem Greifautomaten der Spielvorgang im Mittelpunkt. Das VG stufte den Greifautomaten daher als anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO ein.
Ist der Automatenkiosk der richtige Platz für ein Gewinnspiel?
Nach § 2 SpielV darf ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit nur an privilegierten Orten stehen, z.B. in Gaststätten, Spielhallen oder auf Jahrmärkten. Ein Automatenkiosk wird in der Vorschrift nicht genannt, entschied das VG.
Ergebnis
Ein Greifautomat darf in einem rund um die Uhr an 7 Tagen geöffneten Automatenkiosk nicht betrieben werden. Er ist kein Warenautomat, sondern ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit.