Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (Mai 2026)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Zuletzt aktualisiert am: 13. Mai 2026

| Gericht | Datum | Az. |
| VG Berlin | 10.03.2026 | 17 L 89/25 |
| Wer Hundewelpen in verschmutzten Kellerräumen hält und sie verfrüht von ihren Muttertieren trennt, um sie zu verkaufen, verletzt seine Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere. Die wiederholte Trennung und Veräußerung der Welpen vor dem Erreichen der achten Lebenswoche verstößt grob gegen den Tierschutz und fügt den Tieren erhebliche Leiden zu. | ||
| VGH München | 27.03.2026 | 9 ZB 24.2013 |
| Die räumlich und funktional verbundene Nutzung einer Wettvermittlungsstelle mit einer unmittelbar angrenzenden Gastronomie kann als einheitliche Vergnügungsstätte zu qualifizieren sein, wenn objektive Umstände wie gemeinsamer Zugang, sich ergänzende Angebote und deckende Öffnungszeiten vorliegen. Für die bauplanungsrechtliche Beurteilung ist der objektive Nutzungszweck maßgeblich. Der subjektive Gestaltungswille des Bauherrn oder bloße Auflagen zur Trennung der Nutzungen können die tatsächlichen städtebaulichen Auswirkungen nicht ersetzen. | ||
| VG Düsseldorf | 26.03.2026 | 9 K 4626/24 |
| Die Abwägung zwischen der (etwaigen) Kunstfreiheit der Werbetreibenden und dem sich aus der Selbstverwaltung ergebenden Recht der Gemeinde, ihr Hoheitsgebiet in abgegrenzten, schützenswerten Teilen von einer Verunstaltung durch ausufernde Werbeanlagen frei zu halten, fällt aus den bereits im Rahmen der Abwägung mit dem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG genannten Gründen in Bezug auf die Schutzwürdigkeit der historischen Prägung des Satzungsgebietes zulasten der Kunstfreiheit aus. Die Beseitigung einer formell illegal errichteten Werbeanlage ist rechtmäßig. | ||
| AG Darmstadt | 24.03.2026 | 303 C 1202/23 |
| Das mehrjährige Unterlassen von nach der FLL-Richtlinie gebotenen Baumkontrollmaßnahmen und ein damit einhergehendes mehrjähriges Unterlassen gebotener Baumpflegemaßnahmen durch die für einen Straßenbaum verkehrssicherungspflichtige Gemeinde können im Fall des Abbrechens eines Astes bei einem Sturm nach den konkreten Umständen zugunsten eines Geschädigten eine Beweiserleichterung nach Art eines Anscheinsbeweises dahin begründen, dass eine tatsächliche Vermutung für den ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Sorgfaltspflichtverletzung der Gemeinde und dem zeitlich nachfolgend eingetretenen Schaden besteht. | ||
| AG München | 12.02.2026 223 | C 6838/25 |
| Klingelt ein Paketbote, um eine Sendung zuzustellen, und kommen ihm beim Öffnen der Tür laut bellend mehrere Hunde (hier drei Hunde, darunter zwei Dalmatiner) entgegen, haftet er nicht für Schäden, die anlässlich der Flucht vor den Tieren entstehen (hier angebliche Kratzer und Dellen auf der Motorhaube eines Porsche Cayenne). Wegen seiner Tierhalterhaftung hätte der Halter der Hunde dafür sorgen müssen, dass die Hunde nicht auf die Haustür zustürmen. | ||
| VG Leipzig | 27.03.2026 | 1 K 2002/25 |
| Befindet sich ein von einem parkenden Fahrzeug abgewandtes bzw. weggedrehtes, erkennbar ein Ge- oder Verbot anordnendes Verkehrszeichen, das den Vorschriften der VwV-StVO entsprechend aufgestellt wurde, in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug (weniger als fünf Meter), muss der Fahrzeugführer sich den Regelungsgehalt des Verkehrszeichens im Wege der Nachschau zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflicht nach § 1 StVO konkret vergegenwärtigen | ||