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Hier können Sie in den bisher erschienenen Ausgaben von Bürgermeister aktuell "stöbern" und recherchieren. Klicken Sie einfach auf die gesuchte Ausgabe!
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Hier können Sie in den bisher erschienenen Ausgaben von Bürgermeister aktuell "stöbern" und recherchieren. Klicken Sie einfach auf die gesuchte Ausgabe!
In unserer April-Ausgabe von „Bürgermeister aktuell“ wird das Thema Führung mit zwei sehr gegensätzlichen Beiträgen angesprochen. Zum einen berichten wir über die von einem Bürgermeister geduldeten gravierenden Unterschlagungen seiner Kassenverwalterin (und Ex-Geliebten). Zum anderen gibt es eine interessante Buchbesprechung von Bürgermeister Frank Matiaske zu dem Bestseller „Die besten Ideen für eine starke Persönlichkeit“; es geht um Expertenstatements zum Thema Persönlichkeitsentwicklung.
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In Bürgermeister aktuell geht es zum Frühlingsanfang zunächst um zwei spannende Beiträge im Zusammenhang mit dem Thema Führung. Zum einen wird Ihnen die Arbeit des Helene-Weber-Kollegs vorgestellt, das den weiblichen Nachwuchs in der Kommunalpolitik fördert. Zum anderen erhalten Sie Orientierung rund um das heiße Eisen „Bürgermeisterdienstwagen“.
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Zum Thema Führung und bürgermeisterliche Führungskompetenz warten wir in der Februar-Ausgabe mit zwei interessanten Artikeln für Sie auf. Brandaktuell im Zusammenhang mit dem Rücktritt des deutschen Bundespräsidenten sind unsere Tipps und Hinweise im Hinblick auf die Annahme von Geschenken und Einladungen, zu finden unter „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft …“.
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Zum Jahresausklang 2011 habe ich für Sie gleich zu anfangs zwei spannende Beiträge. Beide haben mit einem offenen und transparenten Verwaltungsvollzug als handlungsleitendem Ziel eines Bürgermeisters zu tun. Zum einen geht es dabei um die Verschleierung eines Haushaltsdefizits durch den damaligen Dortmunder Oberbürgermeister. Zum anderen geht es um die Nebentätigkeiten eines Bürgermeisters und die Erkenntnis, dass nur eine glasklare Offenlegung ein erfolgreiches Nebentätigkeiten-Management sicherstellt.
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Der stringent gehaltene Gastbeitrag von Stefan Scholer gibt Ihnen einen interessanten und praxisnahen Aufriss zum Thema Führungskräfte-Coaching. Zukünftig geht es im Kern um Qualifizierungsformate, die Führungskräfte nicht nur zufrieden machen, sondern dazu befähigen, auch komplexe Problemlagen lösungsorientiert anzugehen.
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Wussten Sie, dass Ihre Bürgermeisterunterschrift in vielen Fällen aus sich heraus eine vollkommene Rechtskraft entfaltet, auch ohne Dienstsiegel? Das wurde jedenfalls im Zusammenhang mit einem Mietvertrag gerichtlich so bestätigt. Sie lesen dazu etwas unter der Rubrik „Führung“.
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Mit der Septemberausgabe von „Bürgermeister aktuell“ möchte ich Ihnen einen sehr vielfältigen und weitgespannten Themenstrauß anbieten – noch im Zeichen des Sommers also, der sich dieser Tage mehr und mehr ins Herbstliche verabschiedet.
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„Suchet der Stadt Bestes“ – dieser uns so gut bekannte, auffordernde Ratschlag aus dem Buch des Propheten Jeremia hat ja durchaus etwas Tragendes. Mir huscht dabei ein inneres Lächeln über die Lippen, und ich denke insgeheim, „so ganz passt das ja vielleicht nicht mehr in das moderne kommunale Managementvokabular“. Wenn wir uns allerdings vom Äußeren nicht ablenken und uns auf den Inhalt dieses sanften Imperativs einlassen, dann haben wir ganz unmittelbar, frisch und auf den Punkt gebracht das Wählermandat und den Auftragskern eines Bürgermeisters vor Augen.
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Es kommt immer wieder vor, dass sich Bürgermeister als Beiräte in kommunale Unternehmen wählen lassen. Wenn Sie ebenfalls vorhaben, eine solche Tätigkeit aufzunehmen, sollten Sie den Beitrag „Streit um Nebentätigkeit: Als Beirat tätiger Bürgermeister muss Vergütung an Gemeinde abführen“ lesen. Darin erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, damit Sie Ihren Nebenverdienst nicht zurückerstatten müssen.
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Derzeit wird überall in Deutschland um die Verbesserung der hauswirtschaftlichen Lage gerungen. Dabei spielt die Erschließung neuer Einkommensquellen eine wichtige Rolle. Aber: Geht das wirklich so einfach? Unter der Rubrik „Wissen“ informiere ich Sie, welche für Sie erfreuliche Meinung die Richter des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz dazu vertreten haben.
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