
Gefährlicher Hund darf beschlagnahmt und eingeschläfert werden
Ordnet die Behörde die Beschlagnahme und Einziehung eines Hundes an, so ist dies gerechtfertigt. Allerdings geht das Eigentum an der Sache erst dann über, wenn die Beschlagnahmeverfügung vollzogen ist und die Behörde amtlichen Gewahrsam begründet hat (VGH Mannheim, Beschluss vom 05.02.1010, Az. 1 S 2560/09). mehr