Weihnachtsmarkt – Gerichtlicher Eilantrag des unterlegenen Standbetreibers ohne Erfolg
Ein abgelehnter Bewerber um einen Platz auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt für den Zeitraum 2015 bis 2017 hat keinen Anspruch auf erneute (vorläufige) Entscheidung über seine Zulassung. Das von der Stadt Mainz durchgeführte Auswahlverfahren begegnet keinen rechtlichen Bedenken (VG Mainz, Beschluss vom 18.09.2015, Az.3 L 745/15.MZ). mehr