Jugendliche vor elektronischen Zigaretten schützen
Elektronische Zigaretten und elektronische Shishas, bei denen Liquids verdampfen, sind keine „Tabakwaren“ i.S.d. Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die Abgabe- und Konsumverbote für Liquids greifen daher nicht. Dieses Problem will die Bundesregierung nun beheben. mehr