06.05.2016

Bremen schützt die Anwohner vor spontanen Freiluftpartys

Befristet bis zum Ende des Jahres hat Bremen Vorschriften zum Abhalten von spontanen Freiluftpartys mit bis zu 300 Personen erlassen (Brem. GBl. Nr. 33 vom 24.03.2016, Seite 192). Ob die Partygänger die Vorschriften auch tatsächlich verinnerlichen, mag bezweifelt werden.

Bremen Party im Freien

„Freiluftparty“ ist eine spontane, nicht kommerzielle Feier unter freiem Himmel mit elektronisch verstärkter Musik. Unter das Ortsgesetz fallen Freiluftpartys, die mit bis zu 300 teilnehmenden Personen auf öffentlichen Flächen in der Stadtgemeinde Bremen stattfinden.

Neue Regelungen für Freiluftpartys

Für Freiluftpartys gilt (kurzer Überblick):

  • Wenn sie auf öffentlichen Straßen oder Grünflächen oder an zugelassenen Badestellen an Flüssen und Seen stattfinden, sind sie von der Sondernutzungserlaubnis befreit. Sie sind aber anzumelden und können auch untersagt werden.
  • Keine Freiluftpartys dürfen stattfinden u.a. an geschützten Kulturdenkmälern sowie in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, in denen ein Betreten oder eine Störung der Ruhe der Natur durch Lärm ausdrücklich durch Rechtsverordnung verboten ist.
  • Die teilnehmenden Personen haben jede öffentliche Kundgabe des Veranstaltungsortes zu unterlassen, z.B. über elektronische Medien.
  • Von der Freiluftparty darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und kein Lärm ausgehen, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen.
  • Unverhältnismäßige Beeinträchtigungen des Gemeingebrauchs, der gewöhnlichen Nutzung oder einer anderen genehmigten oder genehmigungsfreien Sondernutzung der Örtlichkeit oder in deren Nachbarschaft sind zu vermeiden.
  • Gewerbliche Aktivitäten dürfen nicht geduldet werden, insbesondere darf kein Eintrittsgeld verlangt und Speisen oder Getränke dürfen gewerbsmäßig nicht verkauft werden.
  • Bußgeldtatbestände enthält das Ortsgesetz nicht.
Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)