10.03.2016

Hessen regt Straftatbestand „Behindern von Hilfeleistungen“ an

Die hessische Landesregierung hat ein Herz für die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdiensten. Ihre Arbeit vor Ort soll durch neue Straftatbestände geschützt werden.

unfall eigenmächtig helfen Gaffer

Die hessische Landesregierung hat ein Herz für die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdiensten. Ihre Arbeit vor Ort soll durch neue Straftatbestände geschützt werden.

Ist es ein Ausdruck unserer stetig rastloser werdenden Gesellschaft, dass sich die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdiensten bei ihren schwierigen Einsätzen einer zunehmenden Aggressivität von Gaffern ausgesetzt sehen?

Über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von Polizei und Ordnungsbehörden, Gaffer in die Schranken zu weisen, haben wir im Newsletter bereits informiert. Einsatzkräfte werden vor Ort in ihrer Arbeit behindert, teilweise auch tätlich angegriffen, und von Verletzten oder sogar Toten werden Fotos geschossen. Die hessische Landesregierung will diesen Missständen einen Riegel vorschieben und das Strafgesetzbuch ergänzen.

Neuer Straftatbestand „Behinderung von Hilfeleistungen“

Es soll künftig strafbar sein, an Einsatzorten wie Unfallstellen oder Brandorten stehen zu bleiben, sich dort hinzusetzen oder Zugangshindernisse nicht zu entfernen.

Erweiterung des Straftatbestands „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Filmaufnahmen“

Der bisherige § 210a StBG („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Filmaufnahmen“) soll erweitert werden um den Straftatbestand „Anfertigen von Bild- oder Filmaufnahmen von Toten“.

Der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich ebenfalls mit diesem Thema befasst, Gaffer als „Sicherheitsrisiko“ bezeichnet und sich dafür ausgesprochen, das Gaffen künftig zu bekämpfen. Niedersachsen will eine ähnliche Initiative wie Hessen in den Bundesrat einbringen.

Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis

Gesetze allein lösen kein Problem, sie bringen nur neue Vollzugsprobleme mit sich. Würden die Vorschläge Hessens unabhängig von den Details Gesetz, bedeutet das Mehraufwand für die Polizei. Sie müsste mit mehr Personal ausrücken, um Platzverweise zu erteilen und Personalien festzustellen. Nur wenn sich die Gaffer einem hohen Entdeckungsrisiko ausgesetzt sehen, werden sie ihr Verhalten ändern. Zudem müssen noch die Gerichte mitspielen. Der Elan der Polizei würde schnell zum Erliegen kommen, wenn sich die Gerichte auch in diesen Fällen als Sozialarbeiter begreifen und Verfahren einstellen oder sehr milde Strafen aussprechen.

Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt