Berlin: Neue Verordnung über das Verbot des Bettelns durch Kinder
Zuletzt aktualisiert am: 10. März 2016

Mit Verordnung vom 22.12.2015 (GVBl. S. 2, 2016) wurde in Berlin das Bettelverbot durch Kinder und in Begleitung von Kindern geregelt.
- Das Betteln von Kindern (unter vierzehn Jahren) und in Begleitung von Kindern ist auf öffentlichen Straßen, öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und sonstigen Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, die der tatsächlichen Benutzung dienen oder auf, an oder in denen ein öffentlicher Verkehr stattfindet, verboten.
- Ein Verstoß hiergegen kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.