BAG zum Kündigungszugang: Annahmeverweigerung zwecklos
Gekündigte Arbeitnehmer, die Kündigungsschutzklage erheben wollen, müssen sich sputen. Denn die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Die Frage, wann eine Kündigung tatsächlich zugegangen ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Das BAG hat entschieden, dass auch eine auf den Tisch gelegte Kündigung als ... mehr