26.02.2016

Disziplinarmaßnahmen wegen Streikteilnahme

Hatte es das Land Hessen bei früheren Streikaktionen bei einer Missbilligung und finanziellen Einbußen für die nicht erteilten Unterrichtsstunden belassen, so will es diesmal Disziplinarverfahren gegen beteiligte Lehrer und Geldstrafen gegen Funktionsstelleninhaber verhängen.

Streikteilnahme

Bei einem Warnstreik in Wiesbaden hatten am 16. Juni Tausende Lehrer und Lehrerinnen gegen die vom Land verordnete Nullrunde für Beamte protestiert und zugleich gefordert, den Tarifabschluss für angestellte Landesbeschäftigte auf Beamte zu übertragen. Auch etwa 180 Lehrer aus dem Gießener Schulamtsbezirk hatten an der Streikaktion teilgenommen, so war in der „Gießener Allgemeinen“ zu lesen.

Streikteilnahme soll verhindert werden

In der genannten Zeitung war zu lesen, dass offenbar das Kultusministerium Hessen versuche, dadurch Bedienstete einzuschüchtern, mundtot zu machen und weitere Arbeitsniederlegungen zu verhindern. Dies sei einer Erklärung des Kreisverbands Gießen-Land der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu entnehmen.

Für die GEW hat das Verfahren auch eine grundsätzliche Bedeutung: Das Streikverbot für Beamte ohne hoheitliche Aufgaben ist nach europäischem Recht nicht haltbar und nach deutschem Recht umstritten. Der durch die Disziplinarverfahren verursachte Arbeitsaufwand stehe in keinem Verhältnis zum Unterrichtsausfall während des Proteststreiks.

Autor*in: Werner Plaggemeier (Werner Plaggemeier ist Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“. )