Beamtentätigkeit wird nicht als Beschäftigungszeit im Sinne des TV-L gewertet
Es liegt kein Verstoß gegen höherrangiges Recht vor, wenn die in einem Beamtenverhältnis verbrachte Zeit nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L einbezogen wird. So entschied das BAG in seinem Urteil vom 29.06.2017 (6 AZR 364/16). mehr