02.08.2017

Nebentätigkeiten sollen schärfer kontrolliert werden

Das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg will künftig einen härteren Kurs bei Nebenjobs von Beschäftigten verfolgen. Künftig soll früher und ausführlicher gemeldet werden müssen. Bei besonders hohen Einnahmen werde ein Interessenkonflikt geprüft.

Nebentätigkeit

Genauere Prüfung von Nebentätigkeiten

Nach Zeitungsmeldungen verschärft das Finanzministerium Baden-Württemberg die Kontrolle von Nebentätigkeiten seiner Beschäftigten. In einem Schreiben an die Belegschaft dringt die Ressortspitze auf ein „angemessenes Verhältnis zur Haupttätigkeit“. Zugleich kündigt sie an, die Ausübung von Nebenjobs künftig transparenter gestalten zu wollen. Dazu müssten die Bediensteten frühzeitiger über Art und Ausmaß ihrer Engagements berichten. Dies soll eine genauere Prüfung im Einzelfall ermöglichen. Besonders restriktiv will das Ministerium Fälle von hohen Zusatzeinkünften prüfen, „spätestens ab circa 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts“. Dies könnte „ein Indiz für einen Interessenkonflikt sein“, heißt es in dem Rundbrief.

Liste über Nebentätigkeiten war Auslöser

Der Amtschef des Finanzministeriums sei mit dem Thema erstmals in Berührung gekommen, nachdem ihm zum Jahreswechsel die Liste der Nebentätigkeiten vorgelegt worden sei, sagte ein Sprecher. Nach Gesprächen mit Mitarbeitern habe er dann „den künftigen transparenten Umgang mit Nebentätigkeiten in die Wege geleitet“. Damit wird eine Diskussion wieder aufgegriffen, die in den zurückliegenden Jahren mehrfach geführt worden war. Zuletzt hatte es innerhalb der Finanzverwaltung zunehmend Unmut über ein ausuferndes Engagement einzelner Beamter gegeben.

Steuerverwaltung besonders im Visier

Betroffen ist insbesondere die Steuerverwaltung. Spitzenvertreter der Fachabteilung im Ministerium, aber auch der nachgeordneten Behörden engagieren sich stark in der Aus- und Fortbildung von Steuerberatern. Auf den dortigen Abteilungsleiter Schmitt hatten auch Professoren der Beamtenhochschule in Ludwigsburg verwiesen, als ihre Nebentätigkeiten kritisch hinterfragt wurden. Schmitts Abteilung habe inzwischen eine „Selbstverpflichtung“ abgegeben, bestätigte das Ministerium. Danach wolle sie „auf entgeltliche Vorträge bei einzelnen Firmen, Beratungsgesellschaften oder Anwaltskanzleien“ verzichten, um von vornherein den Anschein einer Verflechtung zu vermeiden. Die verschärften Regeln sollen laut dem Sprecher auch von den nachgeordneten Behörden wie der Oberfinanzdirektion (OFD) übernommen werden. Auch dort hatte es intern Kritik am nebenberuflichen Engagement eines Spitzenvertreters gegeben.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)