20.07.2017

Neues Feuerwehrgesetz: Bayern hebt Altersgrenze für Feuerwehrleute an

In Bayern gilt seit dem 01.07.2017 ein neues Feuerwehrgesetz. Wichtigste Neuerung ist, dass Feuerwehrleute künftig bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aktiven Dienst betreiben dürfen. Der Landtag beschloss eine umfangreiche Novelle des Feuerwehrgesetzes. Damit reagiert der Freistaat – wie bereits andere Bundesländer – auf mögliche Personalengpässe bei den Feuerwehren.

Feuerwehr

Demografischer Wandel

Der demografische Wandel sei eine große Herausforderung für die Feuerwehren, sagte der bayerische Landesinnenminister im Zuge der Gesetzesberatung. Leider sei es nicht mehr selbstverständlich, dass überall zu jeder Tages- und Nachtzeit immer ausreichend Männer und Frauen zur Verfügung stünden. Darauf müsse jetzt reagiert werden. In Bayern gäbe es bislang noch keinen akuten Personalmangel, aber es müssten jetzt die Weichen gestellt werden, damit das auch so bleibe. So der Innenminister weiter.

Sinkendes Interesse bei jungen Menschen

In Bayern gibt es derzeit rund 320.000 Personen im aktiven Feuerwehrdienst, davon 310.000 ehrenamtlich. Dieses Einsatzkräftepotenzial soll für die Feuerwehren vor Ort gesichert werden. In vielen Regionen Deutschlands muss die Feuerwehr ein sinkendes Interesse bei jungen Menschen verkraften.

Nachwuchs fördern

Das Feuerwehrgesetz sieht außerdem vor, den Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, die Nachwuchsarbeit in ihrer öffentlichen Einrichtung Feuerwehr selbst erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen. Von 12 bis 18 Jahren können Jugendliche dann als Feuerwehranwärter Dienst leisten, um anschließend in die aktive Wehr zu wechseln. Der Innenminister fügte jedoch hinzu, dass durch die Kinderfeuerwehren keine Garantien gegeben werden könnten, dass sich die Situation tatsächlich verbessere.

Zusammenarbeit stärken

Um eine flächendeckende Versorgung mit Feuerwehren zu sichern, soll das neue Feuerwehrgesetz auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtern.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)