Neues Feuerwehrgesetz: Bayern hebt Altersgrenze für Feuerwehrleute an
Zuletzt aktualisiert am: 20. Juli 2017

Demografischer Wandel
Der demografische Wandel sei eine große Herausforderung für die Feuerwehren, sagte der bayerische Landesinnenminister im Zuge der Gesetzesberatung. Leider sei es nicht mehr selbstverständlich, dass überall zu jeder Tages- und Nachtzeit immer ausreichend Männer und Frauen zur Verfügung stünden. Darauf müsse jetzt reagiert werden. In Bayern gäbe es bislang noch keinen akuten Personalmangel, aber es müssten jetzt die Weichen gestellt werden, damit das auch so bleibe. So der Innenminister weiter.
Sinkendes Interesse bei jungen Menschen
In Bayern gibt es derzeit rund 320.000 Personen im aktiven Feuerwehrdienst, davon 310.000 ehrenamtlich. Dieses Einsatzkräftepotenzial soll für die Feuerwehren vor Ort gesichert werden. In vielen Regionen Deutschlands muss die Feuerwehr ein sinkendes Interesse bei jungen Menschen verkraften.
Nachwuchs fördern
Das Feuerwehrgesetz sieht außerdem vor, den Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, die Nachwuchsarbeit in ihrer öffentlichen Einrichtung Feuerwehr selbst erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen. Von 12 bis 18 Jahren können Jugendliche dann als Feuerwehranwärter Dienst leisten, um anschließend in die aktive Wehr zu wechseln. Der Innenminister fügte jedoch hinzu, dass durch die Kinderfeuerwehren keine Garantien gegeben werden könnten, dass sich die Situation tatsächlich verbessere.
Zusammenarbeit stärken
Um eine flächendeckende Versorgung mit Feuerwehren zu sichern, soll das neue Feuerwehrgesetz auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtern.