24.07.2017

Keine sachgrundlosen Befristungen mehr in Berliner Behörden

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), will so schnell wie möglich unnötige Befristungen von Arbeitsverträgen in Senatsverwaltungen und Bezirken abschaffen. Die sachgrundlosen Befristungen sollen jetzt geprüft und möglichst entfristet werden. Damit soll der öffentliche Dienst in der Hauptstadt attraktiver für neue Bewerber werden. Dieses Vorhaben könnten Personalräte in anderen Bereichen zum Anlass nehmen, in ihrer Dienststelle auch auf eine Einschränkung der Befristungen zu drängen.

Sachgrundlose Befristungen

Sachgrundlose Befristungen sollen abgeschafft werden

In Berlin werden besonders die derzeit rund 1.000 Stellen mit sachgrundloser Befristung angesprochen, davon gut 600 in den Senatsbehörden. Insgesamt gibt es aber etwa 4.500 befristete Jobs im öffentlichen Dienst der Hauptstadt. Das sind knapp 4 % aller Beschäftigungsverhältnisse.

Nach einer Meldung der Berliner Zeitung soll dieses Vorhaben künftig auch für neue Ausschreibungen gelten. Auch die Landesunternehmen wurden aufgefordert, dem Beispiel zu folgen und keine sachgrundlosen Befristungen mehr vorzunehmen, hieß es. Verträge auf Zeit soll es künftig nur noch geben, wenn es – etwa für Elternzeit-Vertretungen oder für politische Jobs, die an die Wahlperiode gebunden sind – auch sachliche Begründungen gibt. Die meisten sachgrundlosen Befristungen, jeweils rund 150, gibt es derzeit in den Senatsverwaltungen für Inneres und Finanzen.

Öffentlicher Dienst soll Vorbild sein

Er wolle mit der Aktion ein Zeichen für mehr soziale Sicherheit in Berlin setzen, sagte der Regierende Bürgermeister am 28.06.2017 gegenüber der Berliner Zeitung. Die Menschen müssten wissen, woran sie seien, und dürften nicht ohne nachvollziehbare Gründe immer wieder in befristeten Verträgen landen. Müller zufolge sollten dem Beispiel auch andere Arbeitgeber, private wie öffentliche, folgen. Es gehe darum, qualifizierten Fachkräften ein gutes Angebot zu machen, um sie auf diese Weise zu halten.

Die Entfristung der Jobs, die gegebenenfalls auch noch das Abgeordnetenhaus beschließen muss, ist Teil der rot-rot-grünen Pläne, den öffentlichen Dienst zum „Vorbild für ,gute Arbeit’ zu machen“, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Dazu zählen etwa auch die Erhöhung des Mindestlohns bei Aufträgen der öffentlichen Hand und die Angleichung der Löhne und Gehälter an den Bundesdurchschnitt – wobei Berlins Beamte darauf noch bis 2021 warten müssen.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)