Verstoß gegen Neutralitätspflicht: Betriebsratswahl unwirksam
Der Arbeitgeber ist vor und während der Betriebsratswahl strikt zur Neutralität verpflichtet. Verletzt er diese Pflicht, indem er sich parteiisch verhält und gegen bestimmte Kandidaten Stimmung macht, kann dies nach erfolgter Anfechtung die Unwirksamkeit der Wahl zur Folge haben. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschieden. ... mehr