Teurer Spaß – Gaststättenbehörde übersieht die Genehmigungsfiktion
Weil eine Gaststättenbehörde im Erlaubnisverfahren die gesetzliche Genehmigungsfiktion übersehen hat, muss sie dem Antragsteller ab dem Eintritt der Fiktion Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns in Höhe von rund 18.000 Euro leisten – zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten (BGH, Urteil vom 20.04.2017, Az. III ZR 460/17). mehr