
Last-Minute-Spielhallenerlaubnis fällt nicht unter das mehrjährige Übergangsrecht
Ein Spielhallenbetreiber baute zunächst mehrere Spielhallen und beantragte kurz vor deren Fertigstellung die Erlaubnisse. Sein Pech: Wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu anderen Spielhallen greifen die mehrjährigen Übergangsregelungen des GlüStV nicht (VG Saarlouis, Urteil vom 06.11.2014, Az. 1 K 1501/13). mehr