08.06.2015

Brandenburg: Änderung des Feiertagsgesetzes

Mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes vom 30.04.2015 (GVBl. S. 1) hat Brandenburg die gesetzlichen Feiertage um einen Feiertag ergänzt.

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In Brandenburg gilt nun der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa als gesetzlicher Feiertag (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Feiertagsgesetz).

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)