
Verbot von Riesenohren in der Innenstadt: Gericht verlangt vom Ordnungsamt deutlich sichtbare Ermessensentscheidung
Eine Stadt untersagte das Aufstellen eines Riesenohrs als Werbeständer. Sie berief sich pauschal auf die Gestaltungsrichtlinie der Stadt. Dem OVG Koblenz war das zu wenig. Das Gericht bemängelte die nicht vorhandene Ermessensentscheidung (Urteil vom 04.12.2014, Az. 1 A 10294/14.OVG). mehr