24.03.2015

Nun doch: Gericht stellt bei Uber-Praxis Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz fest

Das Landgericht Frankfurt schob nun dem US-amerikanische Unternehmen Uber einen neuen Riegel vor: es untersagte Uber seinen Dienst anzubieten –und zwar deutschlandweit. In die rechtliche Begründung floss nun auch der Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz ein

gelb-schwarzes Taxischild

Das Landgericht stellte klar, dass die eindeutige Aufforderung zum Rechtsbruch gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. Und eben dies sei es, was Uber tue. Denn die Fahrten, die Privatpersonen ohne eine Personenbeförderungserlaubnis durchführen, stellen einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz dar, so die Richter. Es handle sich nämlich gerade nicht um einen Mitfahrdienst sondern um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt. Und dabei sei der Fahrdienst Uber als der Anstifter der Verstöße des Nutzers zu sehen.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber die Taxibranche atmet schon jetzt auf. Wir können jedoch sicher davon ausgehen, dass Uber gegen die Entscheidung angehen wird – genau das war die bisherige Devise der Unternehmensführung.

Uber vermittelt auch Fahrten durch Privatpersonen, welche keine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) haben. Wichtig ist, dass man sich von der illusorischen Vorstellung verabschiedet, Uber sei ein kleines Start-up-Unternehmen, das sich der sogenannten „share economy“ verschrieben habe. 2013 erzielte Uber einen Umsatz von 213 Mio. US-Dollar weltweit. Und davon kommt seit 2014 auch ein Teil aus Deutschland.

Landgericht Frankfurt, 8. Kammer für Handelssachen, Az. 3-08 O 136/14, Urteil vom 18.03.2015

Autor*in: Anna Gollenbeck (Anna Gollenbeck ist Herausgeberin des Werkes Gewerbeamtspraxis und in Hamburg als Rechtsanwältin tätig.)