16.03.2015

Sachsen-Anhalt: Verordnung über die Sperrzeit für Spielhallen

Das Land Sachsen-Anhalt hat am 13.01.2015 (GVBl. S. 25) eine Verordnung zur Festsetzung von Sperrzeiten für Spielhallen (Spielh SperrzVO) erlassen.

Einarmige Banditen in einer Spielhalle

Die Verordnung enthält folgende Regelungen:

  • Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 3 Uhr und endet um 6 Uhr.
  • Die zuständige Behörde kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die festgelegten Sperrzeiten verlängern.
  • Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Unternehmen die Sperrzeit vorverlegt oder hinausgeschoben werden.
  • Bei Ausnahmen darf eine Sperrfrist von 3 Stunden nicht unterschritten werden.

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Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)