Vorenthalten einer Lohnerhöhung nur mit Okay des Betriebsrats
Steht in einem Betrieb die alljährliche Gehaltsanpassung an, so kann der Arbeitgeber nicht im Alleingang plötzlich die Beschäftigten eines bestimmten Geschäftsbereichs von der Gehaltsanpassung ausnehmen. Der BAG hat klargestellt, dass der Betriebsrat bei einer solchen Entscheidung ein Mitbestimmungsrecht hat. mehr