Betriebsratswahl per Mausklick ist nichtig
Klare Ansage im Vorfeld der anstehenden Betriebsratswahlen: Eine Online-Wahl mit elektronischer Stimmabgabe ist nichtig. Die Wahlordnung sieht nur eine Präsenz- oder Briefwahl vor. Eine virtuelle Stimmabgabe ist ausgeschlossen. ArbG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2017, Az.: 13 BV 13/16 mehr