11.10.2017

Nachzahlung wegen Altersdiskriminierung für viele hessische Beamte

Vor wenigen Jahren urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Bezahlung von 23.000 hessischen Beamten altersdiskriminierend gewesen sei. Nun hat das Land gehandelt und für 23.000 Beamte die Voraussetzungen für eine Nachzahlung von insgesamt rd. 40 Mio Euro geschaffen.

Altersdiskriminierung

Verbot der Altersdiskriminierung im EU-Recht

Wie das Landesinnenministerium Hessens Ende September mitteilte, soll die infolge Altersdiskriminierung zu leistende Nachzahlung an 23.000 Beamte im Oktober von der Hessischen Bezügestelle vorgenommen werden. Den Beamten wurde vom Bundesverwaltungsgericht für einen gewissen Zeitraum bis Februar 2014 eine pauschale Zahlung in Höhe von monatlich 100 Euro zugebilligt, weil in Hessen ein Besoldungsrecht galt, das gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im EU-Recht verstieß. Beamte wurden bei der Besoldung nach Lebensalter eingestuft. Das benachteilige jüngere Beamte, urteilten die Richter in ihrer im April veröffentlichten Entscheidung.

EU-Richter: Keine Besoldungsunterschiede nach Lebensalter!

Bis 2014 wurden die Beamten in Hessen nach Lebensalter bezahlt – also je älter, desto besser. Das geht aber nicht, haben die EU-Richter schon 2011 geurteilt. Hessen änderte 2014 das Gesetz – seither wird die Besoldung nach „Erfahrungsstufen“, also etwa nach Dienstjahren, aber nicht mehr nach Lebensalter unterschieden.

Wer Widerspruch eingelegt hatte, bekommt jetzt Geld

Wer zeitlich zwischen der Entscheidung des EuGH und der jetzigen Gesetzesänderung Widerspruch gegen die diskriminierende Regelung eingelegt hat, bekommt nun den finanziellen Ausgleich.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)