Alles Wichtige zu den Fahrtkosten des Betriebsrats
Fahrt- und Reisekosten, die den Mitgliedern des Betriebsrats im Rahmen ihrer Aufgaben entstehen, muss der Arbeitgeber erstatten, so regelt es § 40 BetrVG. Für den Weg von der Wohnung zum Betrieb gilt das allerdings nur eingeschränkt. mehr