
Rechtsanwaltskosten: Kein Geld vom Arbeitgeber ohne BR-Beschluss
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Betriebsratsarbeit. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz. Auch etwaige Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats muss der Arbeitgeber übernehmen, vorausgesetzt, der Tätigkeit des Anwalts liegt ein korrekter Betriebsratsbeschluss zugrunde. Ist das nicht der Fall, bleibt der Betriebsrat auf den Kosten sitzen, ... mehr