Religionszugehörigkeit muss eine wesentliche Stellenanforderung auch im Kircharbeitsrecht sein
Eine konfessionslose Frau, deren Bewerbung für eine Stelle bei einem Werk der Evangelischen Kirche aufgrund der Religion abgelehnt wurde, hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 25.10.2018 – 8 AZR 501/14. Sowohl der EuGH, der sich zuvor ... mehr