Wenn der Arbeitgeber Detektive einsetzt – ist das ein Fall für den Betriebsrat?
Arbeitgeber zeigen sich immer wieder erfindungsreich, wenn es um die Überwachung der Beschäftigten geht. So ist der Einsatz von Detektiven beliebt und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch zulässig, falls der Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, Konkurrenztätigkeit oder Straftaten gegen den Arbeitgeber besteht. mehr