14.11.2019

Haftet der Betriebsrat bei falschen Auskünften?

Menschen machen hin und wieder Fehler – davor sind auch Mitglieder des Betriebsrats in ihrer täglichen, zudem äußerst anspruchsvollen Aufgabe, nicht gefeit. Doch was sind die Folgen solcher Fehler, beispielsweise einer Falschberatung eines Kollegen? Müssen einzelne Mitglieder oder gar das ganze Gremium dann haften, d. h. für den eventuell entstandenen Schaden finanziell aufkommen?

Betriebsrat Haftung

Geschäftsführung Betriebsrat. Zuerst die gute Nachricht: Der Betriebsrat als komplettes Gremium kann nie haftbar gemacht werden. Einzelne Mitglieder der Arbeitnehmervertretung haften auch nur sehr selten, und zwar, wenn sie – eine Aufgabe nach dem BetrVG wahrgenommen – und dabei ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt haben. Anders sieht es aus, wenn das Betriebsratsmitglied zum Beispiel eine Pflicht verletzt hat, die aus seinem Arbeitsvertrag herrührt, und dabei einen Kollegen geschädigt hat (z. B. unsachgemäße Bedienung einer Maschine in der Produktion, dadurch Arbeitsunfall des Kollegen). In solchen Fällen richtet sich die Haftung nach denselben Grundsätzen wie sonst auch unter Arbeitnehmern. Denn dann hatte dies nichts mit dem Amt als Betriebsratsmitglied zu tun.

Betriebsratsmitglieder gelten nicht als Fachexperten wie etwa Anwälte

Betriebsratsmitglieder sehen sich vielen Fragen der Kollegen ausgesetzt. Und die möchten häufig sofort eine Antwort auf oft komplizierte Probleme. Da kann es schon einmal vorkommen, dass ein Mitglied eine falsche Auskunft oder einen falschen Rat gibt (s. Beispiel in der Übersicht). Doch in solchen Fällen ist klar: Für eine falsche Beratung haften betriebliche Interessenvertreter grundsätzlich nicht. Das gilt zumindest dann, wenn Betriebsratsmitglieder ihr Amt verantwortungsvoll ausüben und dabei regelmäßig nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Schließlich sind sie keine Rechtsanwälte und können daher eine fehlerfreie juristische Beratung unmöglich garantieren.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)