17.10.2019

KünstIiche Intelligenz: was kommt auf den Betriebsrat zu?

Dass künstliche Intelligenz (KI) künftig unser (Arbeits-)Leben stark prägen wird, scheint nur noch eine Frage der Zeit. Doch was heißt das für die betriebliche Mitbestimmung? Damit hat sich die Hans-Böckler-Stiftung beschäftigt.

Betriebsrat Künstliche Intelligenz

Geschäftsführung Betriebsrat. Mittlerweile ist KI im Alltag vieler Beschäftigter angekommen. Bei der Personalauswahl sind Algorithmen für die Vorauswahl von Bewerbern zuständig. Im Produktionsbereich gibt es kooperative Roboter, fahrerlose Transportsysteme und Warenlager, die algorithmisch optimiert werden. In Call-Centern sind Chat-Bots aktiv, die Sprache verstehen und selbstständig antworten.

Geht es um den Einsatz von KI, müssen Betriebsräte überhaupt erst einmal von der Geschäftsleitung ausreichend informiert werden. Auch Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat sind gegebenenfalls einzubeziehen. Die Information muss rechtzeitig und umfassend erfolgen. Darüber hinaus bietet das BetrVG den Arbeitnehmervertretern diverse Möglichkeiten, aktiv Einfluss zu nehmen.

Ein wichtiges Feld ist die Beschäftigungssicherung. Denn es ist davon auszugehen, dass durch KI einerseits Arbeitsplätze wegfallen, andererseits neue Jobs entstehen. Weiterbildung kann dazu beitragen, die Belegschaft für die zu erwartenden Umwälzungen fit zu machen. Der Betriebsrat hat nicht nur die Möglichkeit, Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen, Beschäftigte zu befragen und Sachverständige heranzuziehen. Er hat auch das Recht, berufliche Weiterbildung einzufordern, wenn die Gefahr besteht, dass Kollegen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können.

Nutzen Sie beim Arbeitsschutz Ihre Rechte als Betriebsrat

Beim Arbeitsschutz gibt es ein Mitbestimmungsrecht in Sachen Gefährdungsbeurteilung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Beschäftigte sind demnach gründlich auf die Einführung von KI vorzubereiten, die Auswirkungen genau zu analysieren: Wie belastend ist es, wenn ein Computer zum Chef wird? Nimmt das Arbeitstempo zu? Wenn Gesundheitsrisiken nachweisbar sind, können durch die Mitbestimmung Gegenmaßnahmen durchgesetzt werden.

Expertentipp: Als Betriebsrat sollten Sie Daten schützen

Wenn es um KI-Anwendungen mit „personenbeziehbaren Daten“ geht, sollten sich Betriebsräte dafür einsetzen, dass grundsätzlich nur anonymisierte Daten verarbeitet werden, dass es feste Löschfristen gibt und dass ein Verwertungsverbot für Leistungskontrollen gilt. Wenn bei Personalentscheidungen ein Algorithmus zum Einsatz kommt, sollten Arbeitnehmervertreter genau prüfen, ob er diskriminierungsfrei ist und ausschließlich bei der Vorauswahl eingesetzt wird.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)