Infektionsschutz: Keine Beschäftigung ohne Mund-Nase-Maske
Ein Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen. Im Falle eines vorgelegten ärztlichen Attests, wonach der Beschäftigte einen solchen Schutz nicht tragen kann, besteht Arbeitsunfähigkeit. Daraus folgt nicht die Pflicht des Arbeitgebers, einen Homeoffice-Arbeitsplatz einrichten zu müssen, wenn die ... mehr