Brückenteilzeit: Neues Gesetz, neue Aufklärungsarbeit durch Sie als Betriebsrat
Diskutiert wurde lange darüber, ab Januar 2019 ist es nun so weit: In Teilzeit tätige Arbeitnehmer erhalten künftig das Recht, auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Ob die sogenannte Brückenteilzeit tatsächlich zum Erfolg wird, bleibt aber noch abzuwarten – das Gesetz sieht viele Ausnahmen vor. mehr