Statt Wahl: Freistellung im Gesamtbetriebsrat erfolgt durch Beschluss
Sowohl der Gesamtbetriebsrat als auch der Konzernbetriebsrat können Mitglieder freistellen. Die Auswahl der freizustellenden Personen erfolgt dabei laut BAG nicht per (Verhältnis-)Wahl, sondern durch schlichten Mehrheitsbeschluss – ein Schlag ins Gesicht für die Minderheitsfraktionen in den überörtlichen Gremien. mehr