Abmahnungen gegen Betriebsräte schlagen fehl
Die Amtspflichten eines Betriebsratsmitgliedes und seine Pflichten als Arbeitnehmer sind strikt voneinander zu trennen. Deshalb kann der Arbeitgeber die vermeintliche Verletzung einer betriebsverfassungsrechtlichen Amtspflicht auch nicht mit einer individualrechtlichen Abmahnung rügen. mehr