Maurer- und Betonhandwerk: Kenntnisnachweis erforderlich
Einem Maurergesellen kann die Ausübungsberechtigung für das Maurer- und Betonbauerhandwerk versagt werden, wenn er – neben einer notwendigen sechsjährigen Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung – keine betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnissenachweise vorzeigen kann (VG Koblenz, Urteil vom ... mehr