07.10.2020

Bremen verbietet Reichsflaggen

Das Bundesland Bremen verbietet das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit.

Bremen verbietet Reichsflaggen

Änderung des Polizeigesetzes

Das Bremische Polizeigesetz wird um das Verbot ergänzt, historische Flaggen in der Öffentlichkeit zu zeigen und zu verwenden. Werden historische Fahnen trotz Verbot gezeigt oder verwendet, können sie konfisziert werden. Das Zeigen und Verwenden der einfachen Reichsflagge ist nur dann verboten, wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht. Der Verstoß gegen das Verbot ist mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro bedroht.

Symbole nationalsozialistischer Gesinnung

Bei den jüngsten Demonstrationen, insbesondere in Berlin, wurden Reichs- und Reichskriegsflaggen gezeigt und geschwenkt. Die Flaggen werden als Symbole nationalsozialistischer und ausländerfeindlicher Gesinnung angesehen, die aus der Öffentlichkeit verbannt werden müssten.

Gefahr für die öffentliche Ordnung

Die Gesetzesänderung wird damit begründet, dass das Zeigen der schwarz-weiß-roten Flaggen eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.

Abgrenzung zu Hakenkreuzfahnen

Fahnen mit dem Hakenkreuz sowie ähnliche nationalsozialistische Abzeichen sind bundesweit verboten, die Reichs- und Reichskriegsflaggen jedoch nicht. Sie gelten als ein Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Reichsbürgern und anderen Demokratiegegnerinnen.

In Brandenburg gilt ein solches Verbot seit dem Jahr 2002 (siehe bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-221316).

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)