06.04.2021

Verbot von Reichsflaggen bei Versammlungen in Vorbereitung

Nachdem bereits Bremen und Niedersachsen letztes Jahr das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen verboten haben, bereitet Innenminister Seehofer eine bundesweite Regelung vor.

Reichsflaggen

Keine gesetzliche Regelung

Im Verlauf von Demonstrationen von Rechtsextremisten, Reichsbürgern, „Querdenkern“ und Leugnern der Corona-Pandemie werden immer wieder Fahnen und Flaggen aus dem Kaiserreich sowie die gesetzlich verbotene Kriegsflagge des Dritten Reichs gezeigt.

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Eine gesetzliche Regelung, die das Zeigen solcher Fahnen aus der Kaiserzeit grundsätzlich verbietet, war zunächst erwogen worden, ist aber nicht mehr geplant. Stattdessen erhalten die die Ordnungsbehörden aller Bundesländer sowie die Polizeidienststellen einen Mustererlass.

Zeigen der Flaggen als Gefahr für die öffentliche Ordnung

Die Polizei soll künftig solche Fahnen auf der Grundlage des Polizei- bzw. Ordnungsbehördengesetzes beschlagnahmen können, denn ihr Zeigen stellt, so der Minister, eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Dies wird aber nur gelingen, wenn die Polizei entschieden gegen Störungen vorgeht.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)