24.11.2016

Reichsbürger – Das sind ihre Ziele und so gehen Sie mit ihnen um

Innerhalb weniger Tage stand die „Reichsbürgerbewegung“ mit mehreren Schlagzeilen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Was ist die „Reichsbürgerbewegung“ und ist sie ein Fall für das Ordnungsamt?

Reichsbürger

Was sind Reichsbürger?

„Bayerns Verfassungsschutz will Reichsbürger schärfer überwachen“.
„Weitere Reichsbürger von Polizei suspendiert“.
„Reichsbürger-Paar greift Polizisten an“.
„Schießerei – Vier Polizisten bei Razzia gegen Reichsbürger verletzt“.
„Verfassungsschutz: Reichsbürger rechtsextremistisch“.
„Berliner Polizei entlässt Anhänger der Reichsbürger“.
(Schlagzeilen)

Die Bewegung der Reichsbürger erkennt die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht an. Das Deutsche Reich besteht nach ihrer Auffassung in den Grenzen von 1914 oder 1937 völkerrechtlich bis heute fort. Die Bundesrepublik sei lediglich eine GmbH („BRD GmbH“) bzw. eine Finanzagentur GmbH.

Was sind die Ziele der Reichsbürger?

Je nach Gruppierung verfolgen die „Reichsbürger“ unterschiedliche Ziele, z.B. die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches, die Befreiung des deutschen Volks aus der Knechtschaft der jüdischen Weltverschwörung, die Wiedererstehung des Deutschen Reichs von 1871 oder eine Rückkehr zum Nationalsozialismus im sogenannten Vierten Reich.

Ihre Absicht besteht darin, die demokratischen Strukturen zu untergraben, um ihre Ziele zu erreichen.

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In Erscheinung treten

Bisher haben die Reichsbürger durch unterschiedliche Aktionen Aufmerksamkeit erlangt, etwa durch die Herausgabe von Papieren gegen Entgelt, darunter „Reichspersonalausweise“, „Reichspersonenausweise“, „Reichspässe“, „Reichsführerscheine“, „Reichsbaugenehmigungen“ und „Reichsgewerbescheine“.

Mitglieder der Gruppierung „Deutsches Polizei Hilfswerk“ (DPHW) traten als „Ersatzpolizisten“ auf, die für Ruhe und Ordnung sorgen, die Polizei unterstützen und überwachen sollten. Amtsträger wurden behindert und ein Gerichtsvollzieher wurde während einer Zwangsvollstreckung gefesselt und an der Flucht gehindert.

Sind Reichsbürger ein Fall für das Ordnungsamt?

Ihre Aktivitäten werden von den Landesämtern für Verfassungsschutz bundesweit beobachtet. Werden Vollzugskräfte des Staats an ihren Aufgaben gehindert bzw. Straftaten begangen, fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden.

Dennoch sind auch die Ordnungsämter gefordert, wenn die von den „Reichsregierungen“ herausgegebenen Papiere benutzt werden und den Anschein amtlicher Dokumente erwecken. Hier besteht der Verdacht auf Urkundenfälschung. In diesem Fall muss dem Verdacht auf eine Straftat nachgegangen und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Sofern in diesen Papieren der Bundesadler benutzt wird, kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG vorliegen.

Wie sollen Verwaltung und Justiz mit Reichsbürgern umgehen?

Reichsbürger versuchen zunehmend, die Verwaltung mit ihren eigenen Mitteln zu blockieren. Sie klagen Sozialleistungen unter Berufung auf die Haager Landkriegsordnung ein, geben ihre gültigen Personalausweise ab und überziehen die Behörden mit unsinnigen Eingaben. Die Rechtmäßigkeit von Bußgeld-, Gebühren- oder Steuerbescheiden wird mit der Begründung bestritten, die Bundesrepublik sei hierzu nicht berechtigt.

Es soll Verwirrung gestiftet werden, um das staatliche Handeln zu boykottieren, und es soll Drohpotenzial aufgebaut werden, etwa mit Dienstaufsichtsbeschwerden oder handgreiflichen Aktionen.

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Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)